Keine DSGVO-Plus-Vorgaben für KMU
Als FDP wollen Bürokratie abbauen und Datenschutz vereinfachen. Deshalb braucht es beim Beschäftigtendatenschutzgesetz keine weiteren Erschwernisse und Hürden, sondern praxistaugliche Regelungen. Wir fordern:
- Verzicht auf zusätzliche nationale Sonderregelungen über die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinaus (keine „DSGVO-Plus“).
- Die gesetzlichen Anforderungen an die Verarbeitung von Beschäftigtendaten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen praxisgerecht und digitalisiert gestaltet werden, um den administrativen Aufwand zu minimieren.
- Dokumentationspflichten, Einwilligungserfordernisse und Verhältnismäßigkeitsprüfungen müssen standardisiert, digitalisiert und vereinfacht werden, um den Aufwand für KMU deutlich zu reduzieren.
- Die Einführung einer Bagatellschwelle, unterhalb derer bestimmte Datenverarbeitungen zulässig sind, ohne dass umfangreiche Datenschutzfolgenabschätzungen erforderlich sind.
- Förderung von Datenschutzberatung für KMU durch Förderprogramme und Steuererleichterungen zur Unterstützung der Datenschutz-Compliance.
- Verbesserung der Kommunikationskanäle und Transparenz bezüglich Datenschutzanforderungen für KMU.
- Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden eine vereinfachte Form der Datenschutzfolgenabschätzung durchführen können, wenn das Risiko für betroffene Personen als gering eingestuft wird. Hierbei sind insbesondere standardisierte Vorlagen und eine digitale Unterstützung durch die Aufsichtsbehörden zu ermöglichen.
- Datenschutzmaßnahmen in KMU sollen als Wettbewerbsvorteil angesehen werden. Der aktive Schutz personenbezogener Daten kann durch geeignete Schulungen, Ressourcen und Unterstützung als Vertrauensmerkmal und Marketinginstrument genutzt werden.
- Wir fordern die regelmäßige Evaluierung der Umsetzung der DSGVO auf nationaler Ebene, mit besonderem Fokus auf die Praktikabilität der Vorschriften für KMU. Hierbei sollen die betroffenen Unternehmen in den Prozess der Evaluation und Anpassung eingebunden werden.
- Für KMU mit einer geringen Datenverarbeitungsintensität soll ein Mindestmaß an Datenschutzanforderungen gelten, das nur die absolut notwendigen Maßnahmen umfasst, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne zusätzliche Belastungen zu schaffen.